Anmeldung 2025
Informationen der Reise im Überblick
Reiseziel:
Schützenhalle Westenfeld
Westenfelder Straße 23,
59846 Sundern
Reisezeitraum:
07.07.2025-17.07.2025
Abfahrtsort:
Kirche St. Antonius
Am Boberg 10
49124 Georgsmarienhütte
Transportmittel:
Reisebus
Alter der Teilnehmer*innen:
7-15 Jahren
Unterkunft:
– Schützenhalle
– Die Unterkunft ist im Teilnehmer*innenbetrag enthalten
– Geschlechtergetrennt
Programm:
– Das Programm beinhaltet Aktionen verschiedener Arten
– Vormittags, nachmittags und abends werden Programmpunkte angeboten
– Die Programmpunkte sind verpflichtend
– Das Programm ist kostenfrei, bzw. durch den Teilnehmer*innenbeitrag abgedeckt
Verpflegung:
– Es wird eine Vollverpflegung angeboten
– Die Verpflegung ist bereits durch den Teilnehmer*innenbeitrag bezahlt
– Mindestens ein Essen pro Tag wird als warme Mahlzeit angeboten
– Trinkwasser wird kontinuierlich und kostenfrei in der Schützenhalle angeboten
Zahlungsmodalitäten:
– Der Teilnehmer*innenbeitrag beträgt für das erste Kind 190€, für jedes weitere Kind 170€
– Der Betrag muss bis zum 01.06.2025 überwiesen sein
– Die Überweisung muss den Verwendungszweck enthalten:
den vollständigen Namen der teilnehmenden Person
Veranstalter:
Kolpingsfamilie Holzhausen-Ohrbeck
Im Dütetal 2
49124 Georgsmarienhütte
Vertreten durch:
Jacob Tegeler
Chantal Meyer
Caroline Schulze
Julian Berlsmann
Luis Sall
Telefon: +491621860627
E-Mail: JKFF-holzhausen@gmx.de
Leistungen und Ausfallgebühren:
– Die Teilnahme an der oben angegebenen Veranstaltung beinhaltet die oben genannten Leistungen
– Nimmt eine für die Veranstaltung bestätigte Person nicht teil und der Platz kann nicht anderweitig vergeben werden, so werden ihr bzw. den erziehungsberechtigten Personen vom Veranstalter Ausfallgebühren bis zur Höhe des gesamten Teilnahmebeitrages berechnet.
Versicherungen:
– Für den Verlust von Sachen wird nicht gehaftet.
– Bei Krankheitsfällen wird die Krankenversicherung des Teilnehmers in Anspruch genommen.
Bedingungen aufgrund nicht-planbarer, gesamtgesellschaftlicher Situationen:
Aufgrund solcher Situationen kann nur eine begrenzte Sicherheit und Verbindlichkeit für die beschriebenen Leistungen gegeben werden. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben kann es ggf. möglich sein, dass bestimme Leistungen oder sogar das gesamte Angebot nicht realisierbar sind. Der Wegfall einzelner Leistungen/ Bestandteile rechtfertigt nicht eine Reduzierung des Teilnahmebeitrages. Insbesondere gilt:
– Das Hygienekonzept (sofern nötig) ist für alle Beteiligten verbindlich.
– Eine Erstattung von Teilnahmebeiträgen (auch teilweise) aufgrund von Maßnahmen, die im Zusammenhang mit nicht-planbaren, gesamtgesellschaftlichen Situationen, behördlichen Anweisungen und den Ausführungen im Hygienekonzept stehen ist ausgeschlossen.
– Der Veranstalter kann jederzeit aufgrund von sachlichen Gründen (insbesondere Symptome einer ansteckenden Krankheit oder Nichteinhaltung des Hygienekonzeptes) vom Vertag zurücktreten.
– Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Maßnahme bis zwei Wochen vor Beginn abzusagen, wenn die Maßnahme durch außergewöhnliche Umstände beeinträchtigt, gefährdet oder erschwert wird. In diesem Fall wird der Teilnahmebeitrag zurückerstattet.