Teilnahmebedingungen

  • Jede*r kann an der Sommerfreizeit teilnehmen, wenn er oder sie die hier vorgegebenen „Teilnahmebedingungen“ erfüllt. Der Teilnahmevertrag ist zustande gekommen, wenn die Anmeldung das Leitungsteam (im Folgenden „LT“) erreicht hat. Maßgeblich für den Inhalt des Teilnahmevertrages ist allein der Anmeldebogen. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Menschen mit körperlichen oder seelischen Einschränkungen können nur nach Absprache und schriftlicher Bestätigung durch das LT teilnehmen.
  • Die Ferienfreizeit richtet sich an Kinder und Jugendliche zwischen 7 und 15 Jahren.
  • Mit der Abgabe der unterschriebenen Anmeldung ist der genannte Betrag zu überweisen. Spätestens bis zum 01. Mai 2024 muss das Geld auf das Lagerkonto überwiesen werden. Bei Stornierung der Reise innerhalb der letzten 14 Tage durch die teilnehmende Person verbleiben 25€ in der Lagerkasse. Bei Stornierung innerhalb der letzten 7 Tage vor Reisebeginn fallen Stornogebühren in Höhe von 50% an. Ab dem Anreisetag bzw. bei nicht Anreise werden 90% des Reisepreises fällig.
  • Wird eine Fahrt bei Anmeldeabschluss infolge nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl das LT als auch die teilnehmende Person die Anmeldung widerrufen. Wird die Anmeldung widerrufen, so kann das LT für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
  • Das LT erwartet, dass sich die teilnehmende Person in die Gruppengemeinschaft einfügt und den Weisungen der Betreuerinnen und Betreuer Folge leistet. Wenn sich eine teilnehmende Person trotz Abmahnung durch das LT oder anderen Gruppenleiter*innen nicht als gemeinschaftsfähig erweist, nachhaltig stört, das Miteinander in der Gruppe unzumutbar beeinträchtigt, die Gruppengemeinschaft gefährdet, haben die Eltern / Erziehungsberechtigten in solchen Fällen die Pflicht, das Kind innerhalb von 24 Stunden vom Unterkunftsort abzuholen. Dies gilt auch, sofern gesundheitliche Gründe eine weitere Teilnahme am Lager ausschließen. Die Kosten tragen die Eltern / Erziehungsberechtigten. Zu groben Verstößen gehören auch Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz betreffs Alkohol- und Nikotinmissbrauch und der Besitz oder der Konsum von illegalen Drogen jeglicher Art, sowie Waffen jeglicher Art.
  • Sämtliche in der Anmeldung erhobenen persönlichen Daten werden für die Durchführung des Ferienlagers benötigt. Sie werden vertraulich behandelt bzw. verarbeitet.
  • Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt dem LT vorbehalten. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Auf das Vertragsverhältnis mit dem Reiseveranstalter ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.